Unsere Satzung


§ 1 Name
Der Verein führt den Namen "Sportschützenkreis VII Oberlausitz/ Niederschlesien e. V.", und ist im Register des Amtsgerichts Dresden unter VR 9335 eingetragen.

§ 2 Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 46 b, die Anschrift ist: Postfach 1249, 02702 Löbau.

§ 3 Zweck und Steuerbegünstigung
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist es

- den Zusammenschluss der Vereine des Sportschützenkreis VII unter Wahrung ihrer Selbständigkeit,

- die Pflege und Förderung des olympischen Schießsports, sowie eines populären Wettkampf- und Breitensports in anderen Disziplinen des Sportschießens,

- die Wahrung und Pflege des Schützenbrauchtums als wertvollen Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit, zu fördern.

2. Der Zweck des Vereins wird insbesondere durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht.

3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

7. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung kann eine jährliche, angemessene pauschale Tätigkeitsvergütung für Vorstandsmitglie- der beschließen.

§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können nur Schützenvereinigungen der Region Ostsachsen werden, die Mitglied im "Sächsischen Schützenbund e. V." sind.

2. Es ist ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.

3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der Mitglieds- vereinigung.

4. Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand gegenüber zu erklären. Er wird zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Austritt erklärt wird, wirksam.

5. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem Auszuschließenden ist vor der Beschlussfassung eine Anhörung zu gewähren. Der Auszuschließende kann dem Ausschlussbeschluss innerhalb von einem Monat, gerechnet ab dem Datum des Poststempels der Mitteilung über den Ausschluss widersprechen. In diesem Fall entscheidet eine unverzüglich durch den Vorstand einzuberufenden Dele-gier- tenversammlung über den Ausschluss.

§ 5 Beiträge
1. Es werden jährliche Umlagen von den Mitgliedern erhoben.

2. Über Höhe und Fälligkeit bestimmt die Delegiertenversammlung.

3. Ist ein Mitglied länger als 2 Jahre mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand endet seine Mitgliedschaft automatisch.

§ 6 Organe
Organe des Vereins sind die Delegiertenversammlung, der Vorstand und der Eh-ren- rat.

§ 7 Delegiertenversammlung
1. Die Delegiertenversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins er- fordert, jedoch mindestens einmal jährlich. Die Delegiertenversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einbe-rufung der Versammlung muss die Gegenstände der Beschlussfassung (Tages-ordnung) bezeichnen. Die Einberufung erfolgt an die zuletzt mitgeteilte Anschrift. Ist eine Emailadresse des Mitgliedes mitgeteilt, kann die Einladung des Mitgliedes auch an die zuletzt benannte Emailadresse erfolgen, wenn es nichts anderes schriftlich gegenüber dem Verein bestimmt hat.

2. Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist stets beschlussfähig.

3. Die Versammlung wird, soweit nichts abweichendes beschlossen wird, von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.

4. Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Blockwahlen sind zulässig. Die Delegiertenversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.

5. Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Das Protokoll hat Ort, Datum, Ta- gesordnung und das Ergebnis der Abstimmungen/ Wahlen zu enthalten und ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

6. Soweit keine anderen Mehrheiten gesetzlich oder in dieser Satzung vorgeschrie-ben sind, genügt für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.

7. Vollmachten und Stimmboten sind nicht zugelassen.


§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 4 bis 8 Personen.

2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

3. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 4 Jahren bestellt. Sie bleiben jedoch auch darüber hinaus bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.

4. Vorstehende Regelungen gelten für die geborenen Liquidatoren entsprechend.

§ 9 Ehrenrat
Der Ehrenrat besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Er wird von der Delegiertenversammlung auf vier Jahre gewählt. Die Mitglieder des Ehrenrates müssen ordentliche Mitglieder einer Mitgliedsvereinigung des Sportschützenkreises sein. Dem Ehrenrat darf kein Mitglied des Vorstandes angehören. Der Ehrenrat ist zuständig - für die Bearbeitung von Anträgen gegen Entscheidungen des Vorstandes; - als letzte Instanz zur Klärung von internen Rechtsfragen des Sportschützenkreis VII

§ 10 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Sächsischen Schützenbund e. V., Hans- Driesch-Straße 2b, 04179 Leipzig (VR Leipzig: VR 163), der es unmittelbar und ausschließ-lich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

§ 11 Inkrafttreten
Die Satzung wurde am 08.02.2014 von der Delegiertenversammlung des "Sportschützenkreises VII Oberlausitz/ Niederschlesien e. V." beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

1. Kreisschützenmeister
2. Kreisschützenmeister
3. Schatzmeister
4. Sportleiter